Widerrufsrecht in der Schweiz und der EU
In der Schweiz besteht das Widerrufsrecht nur, wenn der Verkäufer es aus eigenem Antrieb gewährt. In diesem Fall muss der Webshop seine Bedingungen explizit nennen.
Die Gesetzgebung der Schweiz sichert dem Kunden kein Recht zu, sich umzuentscheiden und ein Produkt nach einem Online-Kauf zurückzugeben. Der Betreiber eines Webshops kann dieses Recht gewähren, ist aber nicht dazu verpflichtet.